Die Kreis­fach­be­ra­ter für Gar­ten­kul­tur und Lan­des­pfle­ge erfül­len die Pflicht­auf­ga­be der Land­krei­se „Gar­ten­kul­tur und Lan­des­pfle­ge unbe­scha­det ande­rer gesetz­li­chen Vor­schrif­ten zu för­dern“ (Art. 51 Abs. 3 Nr. 3 Land­kreis­ord­nung). Sie sind es, die den Land­kreis, deren Gemein­den und Bevöl­ke­rung mit Fach­wis­sen und Kom­pe­tenz bei allen Fra­gen zum „Grün“ unter­stüt­zen. Sie sind die Fach­leu­te, die Außen­an­la­gen für Pro­jek­te der Land­krei­se pla­nen, Bepflan­zungs­plä­ne erstel­len oder prü­fen und die fach­ge­rech­te Pfle­ge der land­kreis­ei­ge­nen Grün­flä­chen orga­ni­sie­ren. Sie bera­ten die Kreis­bau­hö­fe bezüg­lich der Pfle­ge des Stra­ßen­be­gleit­grüns und erstel­len land­schafts­pfle­ge­ri­sche Begleit­plä­ne bei Stra­ßen­bau­maß­nah­men. Sie bera­ten die Gemein­den in Fra­gen des Land­schafts- und Grün­ord­nungs­pla­nes sowie der Gestal­tung und Pfle­ge des öffent­li­chen Grüns. Da pri­va­te Grün­flä­chen wesent­lich einen Ort prä­gen, ertei­len die Kreis­fach­be­ra­ter auch Aus­kunft zu einer umwelt­ge­rech­ten Anla­ge und Pfle­ge von Haus­gär­ten. Wett­be­wer­be wie „Unser Dorf soll schö­ner wer­den – unser Dorf hat Zukunft“ oder „Mehr Natur im Gar­ten“ wer­den von ihnen vor­be­rei­tet und durch­ge­führt. Lan­ge Tra­di­ti­on hat die Zusam­men­ar­beit mit den Obst- und Gar­ten­bau­ver­ei­nen. Die Kreis­fach­be­ra­ter bil­den Gar­ten­pfle­ger aus, sie füh­ren Fort­bil­dun­gen durch und bie­ten Fach­vor­trä­ge, Pra­xis­kur­se und fach­be­zo­ge­ne Lehr­fahr­ten an. Die Arbeit des Kreis­fach­be­ra­ters ist – in enger Abstim­mung mit den zustän­di­gen Behör­den – immer auch Natur­schutz: Ob es sich um die Mit­wir­kung bei öko­lo­gi­schen Aus­gleichs­maß­nah­men oder um die Mit­spra­che bei der Orts­ge­stal­tung im Zuge der Dorf­er­neue­rung han­delt; ob es gilt, Baum­be­stän­de im öffent­li­chen Bereich auf ihre Ver­kehrs­si­cher­heit zu über­prü­fen oder die Arbeit von Land­schafts­pfle­ge­ver­bän­den fach­lich zu beglei­ten; ob Pfle­ge­kon­zep­te für öffent­li­che Nah­erho­lungs­ge­bie­te zu erar­bei­ten sind oder die Land­schaft durch die Anla­ge von Streu­obst­wie­sen berei­chert wer­den soll – das Leit­mo­tiv für jeg­li­che Akti­vi­tät der Kreis­fach­be­ra­ter ist dabei stets, im Ein­klang mit der Natur zu handeln.

Klaus Tho­mas Peter­sik
Kreis­fach­be­ra­ter für Gar­ten­kul­tur und Lan­des­pfle­ge
Land­rats­amt Kel­heim
Donau­park 12
93309 Kel­heim
Tel: 09441/207‑1241
klaus.petersik(at)landkreis-kelheim.de
Inter­net: http://www.landkreis-kelheim.de

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